Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der BildTon GmbH, Moosacher Str. 79, 80809 München

Allgemeines

Für alle Mietverträge mit der BildTon GmbH gelten ausschließlich diese Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Abweichende Bedingungen haben nur dann Geltung, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist München.

Mit kaufmännischen Vertragspartnern ist München auch Gerichtsstand, ebenso mit Vertragspartnern ohne allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt deutsches Recht.

Angebot, Lieferung, Zahlung

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ihr Inhalt wird für uns erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung bindend. Kommen wir in Verzug, berechtigt das den Kunden zum Rücktritt. Ein Rücktritt vom Mietvertrag ist in diesem Fall sofort möglich, darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Abrechnungsgrundlage sind die Miet- und Verkaufspreise, die in unseren Preislisten aufgeführt sind. Diese Preise sind netto Preise. Sie gelten ab Lager München zuzüglich Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Mietpreise sind zu Beginn der Mietzeit fällig, Verkaufspreise bei Lieferung oder Abholung. Räumen wir ein Zahlungsziel ein, ist der Rechnungsbetrag so anzuweisen, dass er uns innerhalb der gesetzten Frist zur Verfügung steht. Handelt es sich um umfangreiche oder längerfristig abzuwickelnde Miet- und Kaufverträge, erstellen wir Zwischenabrechnungen. Diese Rechnungen sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig. Mit uns geschlossene Mietverträge sind Dienstverträge.

Zum Kauf gelieferte Geräte bleiben unser Eigentum, bis der Kaufpreis vollständig bezahlt ist. Bis dahin ist ein Weiterverkauf an Dritte nur zulässig, wenn uns gegenüber kein Zahlungsverzug besteht und uns die Forderung aus dem Weiterverkauf unwiderruflich abgetreten wird. Zahlungsverzug tritt ohne Mahnung ein, sobald eine fällige Rechnung nicht termingerecht ausgeglichen ist. In diesem Fall sind wir berechtigt, alle offenen Rechnungen zum sofortigen Ausgleich fällig zu stellen.

Der Kunde hat sich sofort bei Übernahme der Mietsache am Auslieferungsort von deren Vollständigkeit und äußeren Beschaffenheit zu überzeugen. Spätere Beanstandungen bezüglich etwaiger Fehlmengen oder offensichtlicher Mängel können nicht anerkannt werden.

Die Belege sind bei der Übergabe der Mietsache vom Kunden oder dessen Beauftragten abzuzeichnen. Erfolgt die Abzeichnung nicht vom Kunden selbst, so steht er dafür ein, dass der Abzeichnende die dazu erforderliche Vollmacht besitzt. Ist eine unserer Lieferungen und Leistungen zu beanstanden, hat das sofort zu geschehen.

Die Darlegung einer Beanstandung – sie hat schriftlich zu erfolgen – obliegt dem Mieter, ebenso die Beweisführung. Eine eigenmächtige Preisminderung, Aufrechnung oder Einbehaltung ist ausgeschlossen.

Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers beschränken sich auf das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch BildTon GmbH, soweit dies sachlich möglich ist. Hierfür ist BildTon GmbH eine angemessene Frist einzuräumen.

Mietvertragsablauf

Jeder Mieter ist verpflichtet, uns vor Vertragsabschluss genau zu informieren, wo und unter welchen Bedingungen unsere Geräte eingesetzt werden. Das gilt vor allem bei einem Einsatz unter erhöhtem Risiko (z. B. bei Luft- oder Unterwasseraufnahmen) und einem Einsatz im Ausland. Unsere Zustimmung zu solchen Einsätzen erfordert in jedem Fall den Abschluss einer Zusatzversicherung, zum Teil auch die Stellung einer Kaution oder die Erfüllung anderer Auflagen.

Nicht gestattet wird der Einsatz unter nicht versicherbaren Risiken, ausgelöst durch Katastrophen, Unruhen, Krieg usw.

Die Mietzeit beginnt mit der Übernahme der Geräte am Lager und endet dort mit deren Rückgabe. Erfolgt die Übernahme später als vereinbart, beginnt die Mietzeit zum vereinbarten Bereitstellungstermin.

Gleiches gilt bei der Rückgabe: Erfolgt sie eher als vereinbart, bleibt es auch hier beim vereinbarten Termin. Der Tag der Übergabe und der der Rücknahme zählen als volle Tage. Kommt ein Mietgerät nicht oder nur eingeschränkt zum Einsatz, mindert das die zu berechnende Mietzeit nicht.

Die in unseren Preislisten genannte Miete für einen Tag gilt zur Berechnung einzelner Tage. Wird die vereinbarte Mietzeit eigenmächtig überschritten, fällt für jeden weiteren Tag, auch für Samstag, Sonn- und Feiertage, ein voller Tagessatz an. Außerdem hat der Mieter für entstandene Schäden Ersatz zu leisten.

Ein Rücktritt vom Mietvertrag ist uns schriftlich so früh wie möglich mitzuteilen. Geschieht das erst nach Vertragsbeginn, behalten wir uns eine Entschädigung zwischen 50 und 100 Prozent der Verleihsumme zu berechnen.

Alle Geräte unseres Leihparks werden regelmäßig gewartet. Dennoch obliegt es dem Mieter, sich bei der Übernahme der Geräte nicht nur von deren Vollzähligkeit zu überzeugen, sondern auch ihre Gebrauchstüchtigkeit und einwandfreie Beschaffenheit zu prüfen oder von dem von ihm beauftragtem Abholer prüfen zu lassen.

Verzichtet der Mieter auf eine solche Prüfung oder ist sein Abholer dazu nicht in der Lage, hat er einen etwaigen Nachteil daraus sich selbst zuzuschreiben. Wir vermieten ab Lager, so dass das Transportrisiko allein beim Mieter liegt. Das gilt auch dann, wenn wir den Transport für ihn ausführen oder ausführen lassen.

Wird eine Mietsache ins Ausland verbracht, ist es Pflicht des Mieters, das Zollverfahren ordnungsgemäß auf seine Kosten abzuwickeln. Rücklieferungen müssen frei Haus an unser Lager erfolgen. Bei der Rückgabe unserer Geräte bestätigen wir die empfangene Stückzahl und halten offensichtliche Fehlmengen fest.

Nicht bestätigt wird die Vollständigkeit der Mietobjekte und deren Freiheit von Mängeln. Eine Freistellung dieser Art ist erst nach fachgerechter Prüfung möglich. Werden Mängel festgestellt, informieren wir den Mieter sofort. Darüber hinaus wird bei dieser Prüfung festgehalten, ob und in welchem Umfang bei der Auftragsabrechnung Verbrauchsmaterial wie Filterfolien, Ersatzbrenner, Batterien usw. zu berücksichtigen ist. Diese Materialien werden dem Mieter zum Tageslistenpreis berechnet.

Befindet sich der Mieter in Zahlungsverzug sind wir jederzeit berechtigt, den weiteren Einsatz der von uns gemieteten Geräte mit sofortiger Wirkung zu untersagen und deren Rückgabe zu verlangen. Zur Durchsetzung dieses Rechts hat uns der Mieter den Zugang zu allen Räumen zu ermöglichen, in denen sich unsere Geräte befinden.

Miete: Haftung

Der Mieter haftet für jedes Mietobjekt uneingeschränkt vom Beginn der Mietzeit bis zur Rückgabe. Er haftet auch für Schäden durch höhere Gewalt sowie Besitzverlust durch Beschlagnahmung, auch wenn sie nicht gerechtfertigt ist.

Unsere Geräte dürfen nur von Personen bedient werden, die dafür ausreichend qualifiziert sind. Die Umsetzung dieser Auflage obliegt dem Mieter.

Reparaturen an Mietgeräten dürfen nicht vom Mieter vorgenommen oder veranlasst werden, sondern nur von uns. Ist eine Reparatur auf unsachgemäße Bedienung, falschem Einsatz oder überdurchschnittliche Abnutzung zurückzuführen, hat der Mieter die Kosten zu tragen und für die Zeit des Geräteausfalls im Leihpark Ersatz in Höhe des Mietpreises zu leisten.

Auf unserer Seite ist eine Haftung für direkte und indirekte Schäden, die eine Störung oder ein Ausfall eines Mietgeräts verursacht hat, ausgeschlossen.

Eine Haftung der BildTon GmbH besteht auch dann nicht, wenn dem Mieter oder Dritten durch etwaige Störungen oder den Ausfall der gemieteten Geräte während der Vertragszeit Schäden entstehen.

Dies gilt auch hinsichtlich der von BildTon GmbH zur Verfügung gestellten Arbeitskräfte. Für Gegenstände und Materialien jeglicher Art, abgestellte Fahrzeuge und deren Ladung haften wir nicht.

Miete: Versicherung

Unsere Mietgeräte sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, durch uns versichert, und zwar nach den Allgemeinen Bedingungen der Elektronikversicherung.

Die Bedingungen des Versicherers sind Bestandteil des Mietvertrags und liegen in unserm Büro zur Einsicht auf. Die Versicherungspauschale beträgt 6,5 Prozent der in unseren Preislisten genannten Mietpreise, Dieser gilt Weltweit. Ein Zuschlag für erhöhte Risiken wird von Fall zu Fall ermittelt.
Sämtliche Versicherungskosten werden dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt.
Front und Rücklinsen von Objektiven und Kameras sind grundsätzlich von der Versicherung ausgeschlossen. Schäden an Frontlinsen gehen in jedem Fall zu Lasten des Mieters. Die Selbstbeteiligung des Mieters beträgt bei Beschädigung der Mietsache 750 EURO je Schaden.

Bei Verlust der Mietsache, sei es durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Veruntreuung durch Dritte usw., haftet der Mieter verschuldensunabhängig mit einer Selbstbeteiligung von 25 Prozent des Geräteneuwerts, höchstens mit 10.000 EURO je Schaden. Diese Beträge verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.

Nicht versichert sind Scheinwerferbrenner, ausgebrannte oder defekte Brenner werden zum Listenpreis berechnet.

Für die bei uns gemieteten Geräte besteht in Kraftfahrzeugen und Anhängern nachts zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr kein Versicherungsschutz.

Bei einem Geräteeinsatz unter erhöhtem Risiko ist der Mieter verpflichtet, sowohl für ausreichende Sicherung der Geräte zu sorgen als auch die bei diesem Einsatz tätigen Personen über das erhöhte Risiko zu informieren und ausdrücklich zu besonderer Sorgfalt anzuhalten. Im Fall einer Weitervermietung von uns gemieteter Geräte – sie bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung – ist der Mieter verpflichtet, für eigenen Versicherungsschutz zu sorgen und einen etwaigen Schadensfall mit seiner Versicherung abzuwickeln.
Eine Inanspruchnahme unserer Versicherung durch den Mieter ist ausgeschlossen.

Stand: Dezember 2021, BildTon GmbH